Der Meister besteht aus vier selbstständigen Prüfungsteilen. Diese sind:
Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten (Teil I)
Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II)
Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III)
Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV)
Austehend Teil III
Austehend Teil III